Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Unternehmen und Verwaltung verpflichtet, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einzurichten. Diskriminierungsfälle sollten dort möglichst zeitnah gemeldet und kompetent bearbeitet werden. Gut aufgestellte innerbetriebliche Beschwerdestellen (IBS) sind hierfür eine zielführende Einrichtung. So können Diskriminierungsklagen vermieden und niedrigschwellige Lösungen erarbeitet werden. In …