Seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Unternehmen und Verwaltung verpflichtet, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einzurichten. Diskriminierungsfälle sollten dort möglichst zeitnah gemeldet und kompetent bearbeitet werden. Gut aufgestellte innerbetriebliche Beschwerdestellen (IBS) sind hierfür eine zielführende Einrichtung. So können Diskriminierungsklagen vermieden und niedrigschwellige Lösungen erarbeitet werden.
Im Schulungsangebot geht es darum, die Rechtsrundlagen für die innerbetriebliche Beschwerdestelle kennen zu lernen.
Ziele:
Die Teilnehmenden wissen um die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und welche Rahmenbedingungen das AGG für die innerbetriebliche Beschwerdestelle vorsieht. Sie verstehen, welche rechtlichen Verpflichtungen der Gesetzgeber Arbeitgebenden auferlegen, um Diskriminierung in der Beschäftigung zu bearbeiten. Sie gewinnen eine klare Vorstellung wie Diskriminierung erkannt werden kann.
Weitere Schulungsangebote bauen auf diese Schulung auf und führen in den Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle ein und wie eine Beschwerde bearbeitet werden kann.
Inhalte:
- Einführung in die durch das AGG geschützten Diskriminierungskategorien
- Einführung in die Formen von Diskriminierung
- Erläuterung von Ausnahmeregelungen
- Verpflichtungen der Arbeitgebenden zur Diskriminierungsfreiheit
- Grundlage der innerbetrieblichen Beschwerdestelle
Dauer:
Tagestraining (9:00-14:30 Uhr)
Zielgruppe:
- Arbeitgebende (Verwaltung, Behörden, Privatwirtschaft)
- Mitarbeitende in Personalabteilungen
- Betriebs- bzw. Personalräte
- Diversity-Manager*innen
- Compliance-Beauftragte
- Mitglieder der Geschäftsführung
- Interessierte
Das Training wird online auf Zoom durchgeführt.
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